Die beiden Tablets Galaxy 10.1 und 8.9 von Samsung dürfen auch weiterhin nicht in Deutschland vertrieben werden. Das entschied gestern ein Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf. Mit den Tablets ahme der koreanische Hersteller in unlauterer Weise das iPad von Apple nach. Samsung nutzte „das herausragende Ansehen und den Prestigewert“ des Apple-Geräts aus, befand das Düsseldorfer Gericht.
Das Galaxy Tab 10.1 N ist nicht von der Entscheidung betroffen. Diese Modell hatte Samsung nach dem ersten Vertriebsverbot speziell für Deutschland auf den Markt gebracht. Das Düsseldorfer Landgericht wird in Sachen dieses Tablets am 9. Februar 2012 in erster Instanz eine Entscheidung verkünden.
Ärger droht für Samsung auch aus Brüssel. Die EU-Wettbewerbsbehörde hat eine Prüfung wegen verbotener Geschäftspraktiken eingeleitet. Der Verdacht: Das Unternehmen habe seine Patentrechte auf dem europäischen Mobilfunkmarkt missbraucht, um Konkurrenten zu behindern.
Hintergrund: Samsung hatte dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) 1998 zugesagt, anderen Unternehmen die Nutzung seiner Patente für europäische Handystandards zu fairen und nicht diskriminierenden Bedingungen zu erlauben. Dabei geht es unter anderem um die dritte Mobilfunkgeneration UMTS. Im vergangenen Jahr beantragte Samsung jedoch einstweilige Anordnungen wegen Patentverletzungen mehrerer Wettbewerber. Die EU-Kommission prüft nun, ob Samsung damit sein Versprechen gebrochen und seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat. Falls dies der Fall ist, droht dem Unternehmen eine Geldbuße.
Meiner Meinung nach sollte sich Apple lieber auf seine Produkte ansich konzentrieren, als die Zeit mit so etwas zu verschwenden. Letztendlch überzeugen die Unternehmen mit ihren Produkten und nicht mit Entscheidungen, die vor Gericht entschieden werden.