Ein Berufungsgericht in London hat jetzt ein Urteil von Juli 2012 einer niedrigeren Instanz bestätigt. Teil des damaligen Richterspruchs ist auch eine öffentliche Entschuldigung von Apple bei Samsung. Richter Colin Birss hatte entschieden, Apple müsse sich öffentlich für den Plagiatsvorwurf bei Samsungs Tablets entschuldigen. Apple pocht auf ein Geschmacksmusterschutz, das abgerundete Ecken und übrige Design-Elemente des iPads schützen sollen.
Doch die Richter am High Court sehen das anders. Einer der Richter, Sir Robin Jacob, hält die Tablets von Samsung für “insgesamt unruhiger”. Die Kanten beim iPad seien deutlich schärfer. Samsung habe auf der Vorderseite seinen Schriftzug platzier, wonach Apple in seinem Geschmacksmuster schreibt, dort dürften “no ornamentation” sein. Für die Richter seien die Produkte ausreichend zu unterscheiden. Zusätzlich gaben Sie einen Seitenhieb in Richtung Oberlandesgericht Düsseldorf, das ein zeitweises Vertriebsverbot für eine Tablet-Variante von Samsung erlassen hatte.
Das Berufungsgericht beließ es in seinem Urteil auch bei der zuvor verhängten öffentlichen Entschuldigung. Apple müsse damit seine Website in Großbritannien nicht “zupflastern”, doch in ausreichender Schriftgröße (mind. 14 Punkt) müsse ein Link mit dem Titel “Samsung/Apple judgement” einen Monat lang zum Entschuldigungstext leiten. Außerdem soll die Entschuldigung Teil von Apples Printanzeigen in Daily Mail, Financial Times, T3 Magazine und anderen Publikationen in Großbritannien werden. Apple kann nun nur vor dem Supreme Court gegen die Entscheidung vorgehen oder sie akzeptieren und umsetzen.
Das Urteil aus London sorgt im weltweiten Streit der beiden Technik-Unternehmen für Aufmerksamkeit. Beobachter wie der Patent-Experte Florian Mueller hielten noch Ende Juli den Richterspruch von Colin Birss für abwegig. Im Gespräch mit mir für einen Magazinartikel sagte Mueller: “Das britische Urteil ist in höchstem Maße skurril und erinnert eher an totalitäre als rechtsstaatliche Systeme bzw. ans dunkle Mittelalter und an Bananenrepubliken. Hier hat vielleicht ein Richter nicht ganz vekraftet, dass er zwei Milliardenkonzerne vor sich hatte, und daraus die falschen Schlüsse für seine Befugnisse gezogen.” Zumindest bei Unterhaltungswert liegen die Richter aus London vorn. Was Schadenssummen angehen, führt das Bundesgericht in San Jose, dass Samsung zu Schadenersatzzahlungen in Höhe von rund einer Milliarde US-Dollar verurteilte.