Ein Gericht in New York hält es für erwiesen, dass Apple zusammen mit fünf weiteren Anbietern die Preise für eBooks abgesprochen hat, bevor der Technologiekonzern 2010 seinen iBookstore eröffnet hat. Ziel der Unternehmen war es, ein Gegengewicht zu Amazons Marktmacht zu bilden. Dort wurden Bestseller bereits für 9,99 Dollar angeboten. Apple wollte die Preisspanne für eBooks auf 12,99 bis 14,99 Dollar erhöhen. Der Ganze Vorgang ist gut durch Mails zwischen Steve Jobs und James Murdoch dokumentiert. Zum Murdoch-Reich gehört auch der Verlag Harper Collins.
Während sich die betroffenen Verlage – Hachette, Macmillan, HarperCollins, Penguin, Simon & Schuster – auf kostenpflichtige Vergleiche mit dem US-Justizministerium einließen, wehrte sich Apple vor Gericht gegen den Vorwurf der Preisabsprache. “Understanding that no one Publisher could risk acting alone in an attempt to take pricing power away from Amazon, Apple created a mechanism and environment that enabled them to act together in a matter of weeks to eliminate all retail price competition for their e-books,” schreibt Richterin Denise Cote als Begründung für ihr Urteil. Apple ist sich nach dem Richterspruch keiner Schuld bewusst und will in Berufung gehen. Ein Unternehmenssprecher sagte dem Wall Street Journal: “Apple did not conspire to fix ebook pricing and we will continue to fight against these false accusations. When we introduced the iBookstore in 2010, we gave customers more choice, injecting much needed innovation and competition into the market, breaking Amazon’s monopolistic grip on the publishing industry. We’ve done nothing wrong and we will appeal the judge’s decision.”
In Europa war ein ähnliches Ermittlungsverfahren der EU-Komission Ende 2012 eingestellt worden. Apple, Simon & Schuster, Harper Collins, Hachette und die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck mussten keine Geldstrafe zahlen und verpflichteten sich im Gegenzug, eBook-Händlern mehr Spielraum bei den Preisen zu gewähren. Die deutsche Buchpreisbindung blieb davon ausgenommen.
Sollte Apple in nächster Instanz den Prozess verlieren, dürften Strafzahlungen auf das Unternehmen zukommen.