Law-Blogger Udo Vetter schmeißt interessante Zahlen in den Raum: Die Apple-Anwälte sollen für den Handel mit iPhones vom Graumarkt, also freigeschalteten Smartphones aus den USA, einen Streitwert von zwei Millionen Euro ansetzen. Allein das Abmahnschreiben belaufe sich auf einen Wert von 13.512,80 Euro (netto). Wie man auf diesen Streitwert kommt ist mir schleierhaft – das entspricht 5.012,5 iPhones. Details zu einem konkreten Fall nennt Vetter jedoch nicht.

PS: Danke an David für den Tipp

1 Kommentar

  1. Es soll wohl um einen Frankreich-Deutschland Importeur mit 150 Geräten gehen.

    150 Geräte sind in der Tat kein “Kleinkram”, wenngleich der Gegenstandswert dennoch sehr hoch gegriffen ist.

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