Rauchen mit dem iPhone. Ein Bierchen im iPhone, das kennt man aus den Anfangstagen des Smartphones, nun kann man mit dem Vapo Case auch eine paffen. Und das ist deutlich realer als das kühle Helle. Tank mit Mundstück aufschrauben und man hat eine eZigarette. Die Hülle schützt das iPhone und versorgt die Elektrozigarette mit Energie. Der wiederaufladbare Akku hat 2.000 mAh und lässt sich über einen separaten Micro-USB-Anschluss aufladen. Leider gibt es das Zubehör nur in den USA (60 Dollar) und auch nur für das iPhone 5/5S.
Wer es mal mit einer richtigen Elektrozigarette probieren möchte, findet auf dieser Seite etliche Startersets. Die E-Zigarette besteht aus einem Akku, der Flüssigkeit (genannt: Liquid) in einem Verdampfer erhitzt. Zieht der Raucher am Mundstück, entsteht der typische Zigarettenqualm. Da hier allerdings nichts verbrannt wird, gilt die Elektrozigarette laut Gesetzgeber als eigenständiges Genussmittel.
Von Lemon bis Lebkuchen
Den Genuss kann sich der Elektro-Raucher nach eigenem Geschmack zusammenstellen. Bei den Liquids gibt es eine unendliche Auswahl an Aromen, die reichen von Tabak über Früchte bis zu Getränken (Pina Colada). Die Flüssigkeiten bestehen aus Glycerin und Propylenglycol, womit auch in Discos der Nebel erzeugt wird. Hinzu kommen noch Wasser, Aroma und Nikotin. Je nachdem, ob man nur von der normalen Zigarette umsteigt oder es sich abgewöhnen will, kann man unterschiedliche Nikotinanteile wählen. Das reicht von Null mg/ml über Medium (12 mg/ml) bis zu Stark (18 mg/ml).
Bei der Anschaffung eines Startersets gilt es eine grundlegende Entscheidung zu treffen: Depot- oder Tank-System. Bei Letzerem träufelt der Raucher das Aroma aus einem Fläschen in den Tank. Beim Depot-System, steckt man eine geschlossene Kapsel in die eZigarette. Dann muss sich der Raucher nur noch entscheiden, ob er beim Ziehen auf einen Knopf drücken möchte, um Rauch einzuatmen oder ob ein Zugluftschalter das automatisch erkennen soll.
Ob die elektrischen Zigaretten auch unter die Rauchverbote in Kneipen und Restaurants fallen, musste bereits ein Gericht entscheiden. Für das Bundesland NRW zumindest hat das Oberverwaltungsgericht in Köln entschieden, mit den Elektro-Glimmstengeln darf in Gaststätten gepafft werden.