Nach einem Bericht der Welt, plant die Deutsche Bank ihren Mitarbeitern neben Blackberrys auch das neue iPhone 3G als Diensthandy anzubieten. Auf Druck der Führungsetage soll das Smartphone in dem Finanzkonzern zum Einsatz kommen.

Im Gespräch mit Blackberry-Nutzern höre ich aber immer wieder: Auf der Tastatur tippe ich so schnell mit zwei Fingern, das bekomme ich beim iPhone nicht hin. Man darf also gespannt sein, wie viele Manager mit ihrer Gewohnheit brechen und wirklich umsteigen.

Für Apple ist es hervorragend, das sich eine so große Bank als Pilotkunde für die Businessanwendungen andient. Schließlich setzen Geldhäuser besondere Ansprüche an die Sicherheit ihrer elektronischen Kommunikation.

Letzte Woche schreckte jedoch eine Meldung die Business-Nutzer auf. Im Kleingedruckten schloss T-Mobile die Nutzung von IP VPN aus. Wahrscheinlich aus Angst, dass Anwender, die sich in Firmennetze einwählen, deutlich mehr Daten abrufen und so das Netz belasten.

Dabei hat Apple extra mit Ciscos IPSec VPN eine Möglichkeit geschaffen, damit Nutzer geschützt Daten aus ihren Unternehmen empfangen und senden können. Das wäre ein schwerer Rückschlag für Apples-Businessstrategie. Der Aufschrei veranlasste T-Mobile-Sprecher Alexander von Schmettow zu einem schriftlichen Statement: “Das Apple iPhone 3G wird in seinem werkseitigen Funktionsumfang von T-Mobile in keiner Weise eingeschränkt. Die Nutzung des VPN-Clients auf dem Apple iPhone ist grundsätzlich möglich, hier gibt es keinerlei Einschränkungen. Ergänzend wird T-Mobile seinen Geschäftskunden in Kürze ein attraktives Produkt auf Basis eines eigenen APNs (“Mobile IP VPN”) anbieten. Für dieses Produkt wird es eine eigene Produktbeschreibung und eine eigene Preisliste geben.”

Im Klartext: Eine Soft- oder Hardware-Sperre wird es von T-Mobile also nicht geben. Kleinere Unternehmen werden mit dem Update 2.0 die IPsec-VPN-Einwahl nutzen können. Größere Unternehmen, die die jeweiligen Datenpakete pro iPhone überschreiten (300 MB – M, 1 GB – L, 5 GB – XL), werden zur Kasse gebeten.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein