Das iPhone ist gebührenpflichtig.

Um diese Diskussion werden uns sämtliche Ländern, in denen das iPhone vertrieben wird beneiden: Die Gebühreneinzugszentrale darf Rundfunkgebühren für das iPhone einziehen. Bei der GEZ laufen Smartphones unter dem schönen Titel “neuartiges Rundfunkgerät” und dafür werden seit Januar 5,76 Euro pro Monat fällig.

Das man mit dem iPhone weder die Mediathek von ARD noch ZDF wegen fehlendem Flash-Plugin nutzen kann, ist den Gebührenwächtern egal. Über Apps lässt sich öffentlich rechtlicher Rundfunk empfangen. Aus die Maus.

Wer bereits GEZ-Gebühren für seinen Fernseher oder Radiogeräte zahlt, bleibt von weiteren Gebühren befreit. Das iPhone gilt als Zweitgerät.  Auch Hartz-IV-Empfänger und Bafög-Bezieher mit iPhone bleiben gebührenbefreit.

Mit den zusätzlichen Gebühreneinnahmen können die Rundfunkanstalten dann so schöne Apps wie MDR Sputnik Radio entwickeln.

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