Schlagwort: Koziol
Zwischen eiPott und iPod besteht Verwechslungsgefahr
Das Hamburger Oberlandesgericht hat entschieden: Die klangliche Identität zwischen iPod und eiPott ist zu groß, was eine markenrechtliche Untersagung rechtfertigt. Konsequenz: Koziol darf seinen Eicherbecher nicht mehr eiPott nennen. Tun sie es doch, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten fällig.Das mittelständische Unternehmen aus Erbach produziert auffällig gestaltete Dinge für den Haushalt....