Dies ist die Folge des durch Motorola erreichten Gerichtsurteil vom Landgericht Mannheim aus Dezember letzten Jahres. Apple hat hierbei gegen ein Patent, dass mit dem GPRS-Standard zu tun hat, verstoßen. Heute hat Motorola dieses Urteil vollstreckt. Apple hat gegen dieses Urteil aber bereits Einspruch eingelegt.
Allerdings kann man nach Aussage der Deutschen Presse Agentur weiterhin bei autorisierten Händlern und den Apple Stores die Geräte erhalten. “Auch wenn einige iPad- und iPhone-Modelle derzeit nicht in unserem Online-Store in Deutschland verfügbar sind, dürften Kunden kein Problem haben, diese Geräte in unseren Stores oder bei autorisierten Händlern zu finden”, sagte ein Apple-Sprecher. Das aktuelle Modell, iPhone 4S, ist von dem Urteil nicht betroffen.
Bei der Patentsverletzung geht darum, dass Apple bei diesen Generationen das “Verfahren zum Durchführen einer Rückwärtszählfunktion während eines Mobiltelefon-initiierten Transfers für ein Paketfunksystem” einsetzt. Die verwendete Technik ist allerdings ein standardisierte Technik, bei der Motorola sich weigert diese zu realistischen Konditionen zu lizensieren.
Nachtrag
Apple konnte das Verkaufsverbot der “Altgeräte” schnell abwenden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat als Berufungsinstanz das Verkaufsverbots noch am Freitag gestoppt. Somit sind die betoffenen Geräte wieder im Apple Online-Store zu haben.