Wieder zog Apple vor Gericht gegen Motorola den Kürzeren: Das Unternehmen hatte Apple die Verletzung eines älteren Mobilfunkpatents vorgeworfen und klagt. Das Landgericht Mannheim gab Motorola Recht und verbot Apple den Onlineverkauf der iPhones 3G, 3GS und 4 sowie alle UMTS-Modelle des iPads. Das aktuelle iPhone-Modell 4S ist von der Verfügung nicht betroffen. Apple reagierte prompt und nahm die Geräte aus dem Onlineshop. „Auch wenn einige iPad- und iPhone-Modelle derzeit nicht in unserem Online-Store in Deutschland verfügbar sind, dürften Kunden kein Problem haben, diese Geräte in unseren Stores oder bei autorisierten Händlern zu finden“, sagte ein Apple-Sprecher.
Allerdings kündigte Apple an, gegen das Urteil des Landgerichts vorzugehen. Die Verfügung des Gerichtes richtet sich gegen die Gesellschaft Apple Sales International in Irland, die den Online-Store von Apple in Europa betreibt. Apple gehe gegen die Verfügung vor, weil es Motorola mehrfach abgelehnt habe, das in Frage stehende Patent zu akzeptablen Bedingungen zu lizenzieren, obwohl es bereits vor sieben Jahren zu einem sogenannten Industrie-Patent erklärt worden sei. Apple vertritt die Ansicht, dass Motorola gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Nutzung des Patents auch Konkurrenten zu fairen Konditionen zugänglich zu machen.
Es ist schon der zweite Erfolg für Motorola in Mannheim. Im Dezember erwirkte der US-Mobilfunkpionier vor dem Landgericht ein Urteil, mit dem er den Verkauf von iPhones und iPads in Deutschland stoppen könnte. Motorola hatte dabei ein Technik-Patent ins Feld geführt (Europäische Patentnummer 1010336 B1), das zum Grundstock des GPRS-Datenfunkstandards gehört.
- Telekommunikation
- Patentwesen
- Naturwissenschaft und Technik
- Industrie
- Verbraucherelektronik
- Telefongeräte
- Informationstechnik
- Computer & Computerzubehör
- Computer
- Mobilfunk
- Telekommunikationsbranche
- Betriebswirtschaft
- Produktpolitik
- Urheberrechtsverletzung
- Urheberrecht
- Kriminalität und Recht
- Apple
- Motorola