Die Verlage wollen sich damit gegen “textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App ohne jeglichen Sendungsbezug” wehren. „Die Ministerpräsidenten schauen untätig zu, wie mit Gebührengeldern umfänglich Pressetexte geschrieben und digital verbreitet werden. Es bedarf in Deutschland aber keiner staatsfinanzierten Presse“, sagte Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin. Der Dachverband unterstützt die Aktion der klagenden Verlage, die Titel wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung“, „Süddeutsche Zeitung“, „DIE WELT“, „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“, „Kölner Stadt-Anzeiger“, „Rheinische Post“, „Ruhr Nachrichten“ und „Flensburger Tageblatt“ herausgeben.
Bereits im Vorfeld hatte es massive Kritik aus dem Springer Verlag an den Plänen für eine Tagesschau-App gegeben. Während die Verlage die Inhalte durch Werbung finanzieren müssen, setzen die öffentlichen-rechtlichen Sender die GEZ-Gebühren dafür ein.
Bei der Wettbewerbsklage stützen sich die Verlage auf den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung verbietet. Nach Ansicht der Kläger halten sich die Rundfunkhäuser nicht an diese Vorgaben.
Die App der Nachrichtensendung, die vom NDR verantwortet wird, kam kurz vor Weihnachten 2010 in den AppStore und wurde in den ersten Wochen 740.000 Mal heruntergeladen. “Es kann gut sein, dass unsere sehr erfolgreiche Tagesschau-App einigen Verlegern ein Dorn im Auge ist”, sagte WDR-Intendantin Monika Piel beim Medienforum in Köln, “Aber ihrer Argumentation kann ich nicht folgen: Nicht jeder Text ist eine Zeitung.” Das ZDF hat noch keine eigene App veröffentlicht, arbeitet jedoch daran. Markus Schächter, der Intendant des Senders sagte zur Klage: “Es ist die Fortführung der alten Schlachten von gestern. Wer nicht ins Netz geht, geht ins Museum.”